Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote und sonstige Zusagen sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.
Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren freien Handelsvertretern, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Preis, Verpackung, Frachtkosten
Unsere Verkaufspreise verstehen sich in EURO, wenn nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ab Versandort einschl. Papier- und Kartonverpackung. Zollerhebung geht zu Lasten des Empfängers.
Ab einem Nettowarenwert von EUR 220,– wird die Ware österreichweit frachtfrei beim Empfänger abgeliefert, unter diesem Auftragswert bzw. ins benachbarte Ausland werden die jeweils anfallenden Versandkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Express und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlasst wurden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern der Käufer Kaufmann ist, in der gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferung, Gefahrübergang
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn wir haben etwas schriftlich ausdrücklich zugesagt.
Kriegszustände, Unruhen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Roh- und Brennstoffen oder anderen für die Herstellung oder Ablieferung der Ware unentbehrlichen Betriebsmitteln, deren Beschaffung dem Verkäufer nicht zumutbar ist, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen oder Fälle von höherer Gewalt, welche unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs- und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer in diesen Fällen unverzüglich Mitteilung zu machen.
Hält der Verkäufer aus der Gründen die er zu vertreten hat eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadenersatzansprüche wegen nicht Erfüllung sind ausgeschlossen es sei denn, die Nichteinhaltung des Lieferfristen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Geschäftsbedingungen betrachtet.
Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Art und Wege des Versandes sind – wenn nicht anders bestimmt – uns zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
5. Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen.
Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden aus.
Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nachlieferung verpflichtet. Erst wenn dies nicht möglich ist, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Wandlung oder Minderung verlangen.
Schadenersatzansprüche sind lediglich auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns steht das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.
Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestimmen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns zu verwahren.
Werden Tatsachen bekannt die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug zu gewährleisten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen werden grundsätzlich binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist porto- und spesenfrei an uns zu überweisen. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs auf unserem Bankkonto.
Der Kunde ist berechtigt sich binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum 2% Skonto abzuziehen. Spätere Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.
Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum behalten wir uns vor bankübliche Zinsen zu berechnen.
Gegenüber unserer Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn wir die Forderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
8. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalpackungen gestattet.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für die Zahlung ist die von uns bezeichnete Kontoverbindung. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
10. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Soweit einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sind, haben die Parteien am Abschluss einer Vereinbarung mitzuwirken, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand der AGB: 09/2011